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Die Ernährung des Patienten SGA 176

Ein wichtiger Punkt der Pflichten einer Krankenschwester ist die Sorge um die Ernährung des Patienten. Man sollte ihn weder durch eine unzureichende Ernährung leiden lassen oder gar schwächen noch seine reduzierten Verdauungskräfte überanstrengen. Sorgfalt sollte darauf verwendet werden, die Nahrung so zuzubereiten und zu servieren, daß sie wohlschmeckend ist, aber sie muß auch in weiser Überlegung den Bedürfnissen des Patienten sowohl quantitativ als auch qualitativ angepaßt werden. Vor allem in der Phase der Rekonvaleszenz, in der der Appetit schon wieder kräftiger, das Stoffwechselsystem aber noch nicht so belastbar ist, besteht große Gefahr, daß Ernährungsfehler Schaden anrichten. SGA 176.4