Go to full page →

Die Glaubensfamilie SGA 158

“Darum, solange wir noch Zeit haben, laßt uns Gutes tun an jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen.” Galater 6,10. SGA 158.2

In gewissem Sinn hat Christus seiner Gemeinde die Pflicht auferlegt, für die Bedürftigen in ihren eigenen Reihen zu sorgen. Er läßt es zu, daß seine Armen in jeder Gemeinde vertreten sind; sie sollen immer unter uns sein, und er verpflichtet die Gemeindeglieder, jeden persönlich, für sie zu sorgen. SGA 158.3

Wie die Mitglieder einer biologischen Familie füreinander sorgen, also die Kranken versorgen, die Schwachen unterstützen, die Unwissenden anleiten und die Unerfahrenen trainieren, so soll die Glaubensfamilie für ihre bedürftigen und hilflosen Mitglieder sorgen. Auf keinen Fall dürfen diese vernachlässigt werden. SGA 158.4