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Innere Rechtschaffenheit RJ 20

Innere Rechtschaffenheit wird durch äußere Rechtlichkeit bezeugt. Wer innerlich rechtschaffen ist, kann nicht hartherzig und gefühllos sein; er wird dem Herrn täglich ähnlicher und nimmt an Kraft und Festigkeit zu. Wer sich durch die Wahrheit heiligen ließ, wird selbstbeherrscht sein und den Fußstapfen des Heilandes folgen, bis sich die Gnade in Herrlichkeit umwandelt. Die Gerechtigkeit, die uns gerecht spricht, wird uns zugerechnet, die Gerechtigkeit dagegen, die uns heiligt, wird uns verliehen. Jene gibt uns Anspruch auf den Himmel, diese macht uns tauglich für ihn. RJ 20.4