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Die Gefahr frühzeitiger Bindungen RJ 286

Bindungen, die bereits in der Kindheit geschlossen wurden, nehmen oft einen unglücklichen Ausgang oder führen zu entehrender Trennung. Frühehen, ohne Einwilligung der Eltern geschlossen, werden selten glücklich. Die jugendlichen Neigungen sollten unterdrückt werden, bis genügend Lebenserfahrung und Reife ihre Entfaltung zu lassen. Wer sich nicht beherrschen kann, gerät in Gefahr, das Dasein als elende Last dahinzuschleppen. Ein junger Mensch von noch nicht zwanzig Jahren ist ein schlechter Beurteiler des andern, der ebenso jung ist, und mit dem er sich fürs Leben binden will. Wenn beider Urteil reifer geworden ist, dann sehen sie, daß sie fürs Leben gebunden sind, und stellen vielleicht fest, daß sie einander gar nicht glücklich machen können. Anstatt dann ihr Geschick so gut wie nur möglich zu gestalten, erheben sie gegenseitig Beschuldigungen; der Bruch vergrößert sich, bis Gleichgültigkeit und Nichtachtung dem andern gegenüber in ihrem Verhältnis vorherrschen. Nichts Heiliges schwingt in dem Wort Heim für sie. Die häusliche Atmosphäre ist durch lieblose Worte und bittere Vorwürfe vergiftet. RJ 286.6