- Vorwort
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- Erziehung in den Grundsätzen der Gesundheit
- Der Gebrauch von Arzneimitteln
- Wiederherstellende Kraft in der Natur
- Natürliche Heilmittel
- Erhaltung der Gesundheit
- Erziehung für den Kampf des Lebens
- Grundlagen der Reform
- Notwendigkeit göttlicher Kraft
- Belehrung im Heim
- Macht des Beispiels
- Der Arzt und die Mäßigkeit
- Entmutigungen in seiner Arbeit
- Persönliche Bedürfnisse und Gefahren
- Die einzige Sicherheit
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- Werk der Jünger
- Notwendigkeit des Evangeliums
- Christi Art und Weise, das Volk zu erreichen
- Das Werk der christlichen Krankenpfleger
- Das Lehren der Gesundheitsgrundsätze
- Persönliche Arbeit
- Alle sollen Arbeiter sein
- Die Gemeinde eine Erziehungsschule
- Die erfolgreichsten Arbeiter
- Ein weiterer Wirkungskreis
- Kleine Gelegenheiten
- Selbstunterhaltende Missionare
- Takt und Mitgefühl
- Ein Wort zur rechten Zeit
- Göttliche Brüderschaft
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- Gottes Plan für Israel
- Ausbildung zur Handarbeit
- Beachtung der Armen
- Geschäftliche Grundsätze
- Beschäftigung für die Heimatlosen
- Die Armenviertel der Städte
- Heimstätten auf dem Lande
- Notwendigkeit der Ausbildung zu einem Erwerbszweig
- Ein Werk für christliche Landleute
- Errichtung von Werkstätten
- Missionsfamilien
- Helft den Menschen, sich selbst zu helfen
- Praktische Vorbilder
- Mut und Hoffnung
- Einfachheit, Selbstverleugnung
- Des Lebens Bestes
- Gott will Erfolg geben
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- Kapitel 14: Samariterdienst an den Reichen
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- Kapitel 25: Übertreibungen in der Diät
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- Gott in der Natur offenbart
- Ein persönlicher Gott
- Die Natur ist nicht Gott
- Die Schöpfung der Erde
- Die Schöpfung des Menschen
- Die Naturgesetze sind Gottes Diener
- Fürsorge der göttlichen Vorsehung
- Gottes Persönlichkeit geoffenbart in Christo
- Den Jüngern offenbart
- Zeugnis der Schrift
- Gottes Charakter in Christo offenbart
- Die Herrlichkeit des Kreuzes
- Die unaussprechliche Gabe
- Die Erkenntnis, welche umwandelt
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Persönliche Verantwortlichkeit
Es werden große Anstrengungen gemacht, um die Unmäßigkeit zu unterdrücken; aber viele Bemühungen sind nicht auf den rechten Punkt gerichtet. Die Vertreter der Mäßigkeitsreform sollten auf die Übel aufmerksam gemacht werden, welche dem Genuß ungesunder Nahrung, Gewürze, Tee und Kaffee entspringen. Wir wünschen allen, die für Mäßigkeit wirken, Gottes Segen, aber wir laden sie auch ein, tiefer in die Ursache des Übels zu schauen, gegen welches sie kämpfen und gewiß zu sein, daß sie in der Reform gleichförmig vorgehen.FA 341.3
Es muß dem Volk vorgehalten werden, daß das richtige Gleichgewicht der geistigen und moralischen Kräfte im hohen Grade von dem richtigen Zustand des Körpersystems abhängt. Alle Betäubungs- und unnatürlichen Reizmittel, welche den Körper schwächen und erniedrigen, führen dazu, die Spannkraft des Geistes und der Moral zu verringern. Der moralischen Verderbtheit der Welt liegt Unmäßigkeit zugrunde. Der Mensch verliert durch die Befriedigung eines verdorbenen Appetits die Kraft, der Versuchung zu widerstehen.FA 341.4
Mäßigkeitsreformer haben ein Werk zu tun, das Volk in dieser Richtung zu erziehen. Lehrt die Leute, daß Gesundheit, Charakter und selbst das Leben durch den Gebrauch von Reizmitteln, welche die erschlafften Kräfte zu unnatürlicher, krampfhafter Tätigkeit erregen, in Gefahr sind.FA 342.1
In bezug auf Tee, Kaffee, Tabak und alkoholische Getränke ist der einzige sichere Weg, sie nicht anzutasten, nicht zu kosten und nicht anzurühren. Tee, Kaffee und ähnliche Getränke neigen nach derselben Richtung wie Alkohol, Branntwein und Tabak und in manchen Fällen ist es ebenso schwer, die Gewohnheit zu brechen, wie es für den Trinker ist, die berauschenden Getränke aufzugeben. Diejenigen, welche versuchen, diese Reizmittel zu lassen, werden sie eine Zeitlang vermissen und ohne dieselben etwas zu leiden haben. Aber sie werden durch Ausdauer das Verlangen überwinden und werden den Mangel derselben nicht mehr fühlen. Die Natur mag ein wenig Zeit erfordern, um sich von der erlittenen Schädigung zu erholen; aber gebt ihr eine Gelegenheit, und sie wird sich wieder aufraffen und ihre Arbeit gut und willig verrichtenFA 342.2