Go to full page →

Frei von Schulden Sch2 417

Damit unsre Schulen dem Zweck, für den sie errichtet wurden, auch völlig entsprechen können, sollten sie keine Schulden haben. Sie sollten nicht durch Zinsenzahlungen belastet sein. Bei der Errichtung von Seminaren für unsre Prediger besonders in neuen Gebieten, wo wir wenig Brüder und Mittel haben, mag es besser sein, etwas Geld von Freunden des Unternehmens zu leihen, als das Werk aufzuhalten. Aber wenn irgend möglich, sollten unsre Einrichtungen frei von Schulden sein. Sch2 417.2

Der Herr hat Mittel für sein Werk in die Hände seiner Haushalter gelegt. Solange unsre Schulen Schulden haben, die bei ihrer Gründung, bei der Errichtung der notwendigen Gebäude und bei der Beschaffung der nötigen Einrichtungsgegenstände gemacht wurden, ist es unsere Pflicht, den Fall unsern Brüdern vorzutragen und sie zu bitten, diese Schulden zu vermindern. Unsre Prediger sollten eine Verantwortung für diese Arbeit fühlen. Sie sollten alle dazu aufmuntern, einmütig mitzuwirken, um nach Vermögen abzuzahlen. Wäre diese Arbeit in den vergangenen Jahren mit Treue und Fleiß angepackt worden, hätten die Schulden unserer älteren Schulen schon längst abgezahlt sein können. Sch2 417.3