Die Gemeinden sollten es als Pflicht empfinden, die Jugend zu erziehen und deren Fähigkeiten auszubilden, um sie für die Missionsarbeit in Dienst zu nehmen. Sehen die Gemeinden solche in ihren Reihen, die einmal brauchbare Arbeiter werden könnten, denen aber das nötige Schulgeld fehlt, dann sollten sie die Verantwortung übernehmen, sie auf eines unsrer Seminare zu schicken. Es gibt ausgezeichnete Talente in den Gemeinden, die in Dienst genommen werden sollen. Viele könnten im Weinberge des Herrn gute Dienste verrichten, wenn sie nicht zu arm wären, ohne Unterstützung die erforderliche Ausbildung zu erhalten. Die Gemeinden sollten es für eine Ehrensache halten, die Ausgaben solcher Menschen zum Teil zu bestreiten. Sch2 422.3
Wer die Wahrheit mit dem Herzen erfaßt hat, ist stets freigebig und hilft, wo es not tut. Einer macht den Anfang, andre ahmen sein Beispiel nach. Wer die Wohltat der Schule genießen sollte, aber nicht das ganze Schulgeld bezahlen kann, dem sollten die Gemeinden freigebig helfen. Sch2 422.4
Außerdem sollte in jeder Vereinigung ein Fonds angelegt werden, um würdigen armen Schülern, die sich der Missionsarbeit widmen möchten, Geld zu leihen; und in einigen Fällen sollten sie sogar Stipendien erhalten. Als unser College in Battle Creek die Arbeit aufnahm, gab es einen Fonds, der im Büro der Zeitschrift Review and Herald zum Nutzen derer hinterlegt war, die eine Erziehung erhalten wollten, aber nicht die Mittel dazu hatten. Dieser wurde von mehreren Schülern in Anspruch genommen; wenn sie einen guten Anfang hatten, pflegten sie das Geborgte zurückzuerstatten, so dass andere ebenfalls den Fonds in Anspruch nehmen konnten. Der Jugend soll klargemacht werden, dass sie soweit wie möglich ihren Weg selbst bahnen muß, um dadurch ihre Ausgaben zu bestreiten. Was wenig kostet, wird wenig geschätzt. Was aber einen Preis kostet, der dem wirklichen nahekommt, wird entsprechend eingeschätzt. Sch2 423.1