Zur Förderung der gottesdienstlichen Versammlungen und auch zur Versorgung der Armen wurde ein zweiter Zehnter von allem Einkommen erhoben. Von dem ersten hatte der Herr gesagt: “Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel.” Aber für den zweiten ordnete er an: Du “sollst davon essen vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, nämlich vom Zehnten deines Getreides, deines Weins, deines Öls und von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, auf daß du fürchten lernst den Herrn, deinen Gott, dein Leben lang”. 4.Mose 18,21; 5.Mose 14,23. Diesen Zehnten oder seinen Gegenwert in Geld mußten sie jeweils zwei Jahre lang zum Heiligtum bringen. Nachdem die Spender Gott ein Dankopfer dargebracht und dem Priester einen bestimmten Teil davon gegeben hatten, sollten sie das übrige zu einem Fest verwenden, an dem die Leviten, die Fremdlinge, Waisen und Witwen teilnahmen. So wurde für die Dankopfer und Festmahle bei den Jahresfeiern gesorgt und das Volk von den Priestern und Leviten in ihre Gemeinschaft mit einbezogen, damit es Belehrung und Aufmunterung zum Dienst für Gott erhielte. PP 511.1
In jedem dritten Jahr aber sollte dieser zweite Zehnte daheim zum Unterhalt der Leviten und der Armen benutzt werden, wie Mose gesagt hatte, “daß sie in deiner Stadt essen und satt werden”. 5.Mose 26,12. Dieser Zehnte schuf einen gewissen Geldvorrat für Wohltätigkeitszwecke und Gastlichkeit. PP 511.2
Noch auf eine weitere Art wurde für die Armen gesorgt. Abgesehen von der Anerkennung der göttlichen Forderungen, zeichnet nichts die mosaischen Gesetze mehr aus als die großmütige, nachsichtige und gastfreie Gesinnung gegenüber den Armen. Wohl hatte Gott seinem Volk reichen Segen verheißen, aber es war nicht seine Absicht, daß ihnen Armut völlig unbekannt blieb. Er sagte ihnen ausdrücklich, es werde immer Arme im Lande geben, die Mitgefühl und Wohlwollen bei den andern wachriefen. Damals wie heute erlitten Menschen Unglück, Krankheit und Verlust ihres Besitzes. Aber solange sie die göttlichen Anweisungen befolgten, gab es unter ihnen weder Bettler noch Hungernde. PP 511.3
Das Gesetz Gottes gewährte den Armen das Recht auf einen gewissen Teil des Bodenertrags. War jemand hungrig, durfte er auf das Feld seines Nachbarn, in dessen Garten und Weinberg gehen und seinen Hunger mit Getreide oder Früchten stillen. Es war also erlaubt, wenn die Jünger Ähren rauften und die Körner aßen, als sie am Sabbat durch ein Feld gingen. PP 512.1
Die ganze Nachlese auf den Feldern, in den Obstgärten und in den Weinbergen gehörte den Armen. “Wenn du auf deinem Acker geerntet”, sagte Mose, “und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen ... Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht nachschütteln ... Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen. Denn du sollst daran denken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist.” 5.Mose 24,19-22. PP 512.2
In jedem siebenten Jahr wurde in besonderer Weise für die Armen gesorgt. Dieses Sabbatjahr, wie es genannt wurde, begann mit dem Abschluß der Ernte. In der darauffolgenden Saatzeit sollten die Israeliten nichts aussäen. Sie sollten weder im Frühling die Weinberge in Ordnung bringen, noch Ernte oder Weinlese erwarten. Von allem, was das Land von selbst hervorbrachte, durften sie essen, solange es frisch war, aber sie sollten nichts davon in ihre Speicher bringen. Der Ertrag dieses Jahres stand den Fremden, Witwen und Waisen zur Verfügung, auch den Tieren auf dem Felde. 2.Mose 23,10.11; 3.Mose 25,5. PP 512.3
Wie aber konnten sie ein Jahr lang durchhalten, wenn keine Ernte einkam und das Land gewöhnlich nur eben soviel hervorbrachte, daß die einfachsten Bedürfnisse des Volkes befriedigt wurden? Auch dafür hatte Gott reichlich vorgesorgt. Ich will “meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten”, sagte er, “daß er Getreide schaffen soll für drei Jahre, daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, so daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt”. 3.Mose 25,21.22. PP 512.4
Das Sabbatjahr sollte für Land und Leute zum Nutzen sein. Ein Jahr lang brachliegender Boden wäre danach nur um so ergiebiger. Und das Volk war eine Zeitlang von den schweren Feldarbeiten befreit. Wenn auch mancherlei andere Arbeit zu verrichten war, blieb doch allen mehr Muße zur Erholung und zum Sammeln körperlicher Kräfte für die Anstrengungen der kommenden Jahre. Sie hatten mehr Zeit zu religiöser Besinnung und zum Gebet. Sie konnten sich selbst besser mit den Unterweisungen und Forderungen des Herrn vertraut machen und ihre Kinder darin unterrichten. PP 513.1
Im Sabbatjahr sollten auch die hebräischen Sklaven freigelassen, aber nicht etwa mittellos fortgeschickt werden. Der Herr gebot: “Wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen, sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, so daß du gibst von dem, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.” 5.Mose 15,13.14. PP 513.2
Der Lohn eines Arbeiters mußte pünktlich bezahlt werden. “Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, sondern du sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe — denn er ist bedürftig und verlangt danach.” 5.Mose 24,14.15. PP 513.3
Besondere Anweisungen erhielten die Israeliten über die Behandlung entflohener Sklaven: “Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn ausliefern, der von ihm zu dir geflüchtet ist. Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt, in einer deiner Städte, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht bedrücken.” 5.Mose 23,16.17. PP 513.4
Für die Armen war das siebente Jahr ein Jahr des Schulderlasses. Den Hebräern wurde eingeschärft, ihre hilfsbedürftigen Brüder jederzeit dadurch zu unterstützen, daß sie ihnen zinslos Geld liehen. Es war ausdrücklich verboten, von einem Armen Wucherzinsen zu nehmen. “Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, daß er neben dir leben könne; und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, daß dein Bruder neben dir leben könne. Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.” 3.Mose 25,35-37. Blieb die Schuld bis zum Erlaßjahr unbezahlt, durfte das geliehene Kapital nicht wieder eingetrieben werden. Trotzdem wurde das Volk ausdrücklich davor gewarnt, sich dem hilfsbedürftigen Bruder etwa deswegen zu versagen: “Wenn einer deiner Brüder arm ist ..., so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht zuhalten ... Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein arglistiger Gedanke aufsteige, daß du sprichst: Es naht das siebente Jahr, das Erlaßjahr —, und daß du deinen armen Bruder nicht unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; sonst wird er wider dich zu dem Herrn rufen, und bei dir wird Sünde sein.” “Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande”, und “sollst sie ihm auftun und ihm leihen, soviel er Mangel hat”. 5.Mose 15,7-9.11. PP 513.5
Niemand brauchte zu befürchten, daß er durch seine Freigebigkeit Mangel leiden müßte. Im Gegenteil, Gehorsam gegen Gottes Gebote würde ganz sicher Wohlstand zur Folge haben. Du wirst “vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen”. 5.Mose 15,6. PP 514.1
Nach “sieben Sabbatjahren, siebenmal sieben Jahren” kam das große Erlaßjahr, das Halljahr. “Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land ... Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll ein Erlaßjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen.” 3.Mose 25,8-10. PP 514.2
“Am zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag” ertönte die Halljahrsposaune. Im ganzen Lande hörte man ihren Ton, der alle Kinder Jakobs aufrief, das Erlaßjahr willkommen zu heißen. Am großen Versöhnungstage wurde Sühne für Israels Sünden erwirkt und das Jubeljahr mit Freude begrüßt. PP 514.3
Wie im Sabbatjahr sollte weder gesät noch geerntet werden, und alles, was das Land hervorbrachte, galt als rechtmäßiges Eigentum der Armen. Bestimmte Gruppen hebräischer Sklaven, alle, die im Sabbatjahr nicht freigelassen worden waren, erhielten jetzt ihre Freiheit. Was aber das Halljahr besonders auszeichnete, war die Rückgabe alles ländlichen Eigentums an die Familien der ursprünglichen Besitzer. Auf göttliche Anweisung war das Land einmal durchs Los aufgeteilt worden. Danach durfte niemand mit seinem Besitz Handel treiben. Keiner sollte sein Land verkaufen, wenn ihn nicht Armut dazu zwang. Und wann immer er oder einer seiner Verwandten das Land wieder einzulösen wünschte, durfte sich der Käufer nicht weigern. Wurde es nicht zurückgekauft, fiel es im Halljahr wieder dem ersten Besitzer oder dessen Erben zu. PP 514.4
Der Herr verkündete Israel: “Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir.” 3.Mose 25,23. Das Volk sollte nie vergessen: es war Gottes Land, das sie nur eine Zeitlang besitzen durften; er war der rechtmäßige Eigentümer und ursprüngliche Besitzer, der die Armen und Unglücklichen in besonderer Weise bedacht wissen wollte. Jeder sollte daran denken, daß diese genausoviel Recht auf einen Platz in Gottes Welt haben wie die Wohlhabenden. PP 515.1
Die Vorsorge traf unser barmherziger Schöpfer, um Not zu lindern und in das Leben der Verarmten und Bedrängten Sonnenschein und einen Hoffnungsstrahl zu bringen. PP 515.2
Der Herr wollte übermäßiges Verlangen nach Besitz und Macht unterbinden. Ständiges Anhäufen von Reichtum bei der einen Klasse und Armut und Zurücksetzung bei der anderen würde zu großen Mißständen führen. Ohne Beschränkung konnte die Macht ein Monopol der Reichen werden, und die Armen würden von ihren wohlhabenderen Brüdern als unter ihnen stehend angesehen und behandelt, obwohl sie in Gottes Augen ebenso wertvoll sind. Das Gefühl der Unterdrückung mußte den Zorn der Ärmeren erregen. Hoffnungslosigkeit würde sie überkommen und das wieder zur Entsittlichung der Gesellschaft führen; damit war dem Verbrechen aller Art die Tür geöffnet. Die von Gott eingesetzte Ordnung sollte die soziale Gleichheit fördern. Sabbat- und Halljahr sollten weitgehend zurechtbringen, was sich in der Zwischenzeit im gesellschaftlichen und politischen Leben des Volkes falsch entwickelt hatte. PP 515.3
Es lag im Sinne dieser Anordnungen, den Reichen nicht weniger als den Armen zum Segen zu werden. Sie sollten Geiz und Neigung zur Überheblichkeit eindämmen und den edlen Sinn für Mildtätigkeit wecken. Wenn man guten Willen und Vertrauen zwischen allen Klassen förderte, würde das auch für die Gesellschaftsordnung und den Bestand der Regierung günstig sein. Wir sind alle in das große Gewebe der Menschheit verflochten, und was wir tun können, um andern zu nützen und behilflich zu sein, wird als Segen auf uns zurückwirken. Das Gesetz gegenseitiger Abhängigkeit bestimmt das Leben aller Gesellschaftsklassen. Die Armen sind auf die Reichen genauso angewiesen wie diese auf die Armen. Die einen erwarten einen Anteil von dem, was Gott ihren wohlhabenderen Nachbarn zuteil werden ließ; die andern brauchen die gewissenhafte körperliche wie geistige Arbeitsleistung, die das Vermögen der Armen bilden. PP 515.4
Reicher Segen war den Israeliten verheißen worden, wenn sie des Herrn Anweisungen befolgten: Ich will “euch Regen geben zur rechten Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen. Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und ihr sollt Brot die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen. Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß ihr schlafet und euch niemand aufschrecke. Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen ... Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein ... Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun ... und werdet ihr meinen Bund brechen, so will auch ich euch dieses tun: ... Ihr sollt umsonst euren Samen säen, und eure Feinde sollen ihn essen. Und ich will mein Antlitz gegen euch richten, und ihr sollt geschlagen werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne daß euch einer jagt.” 3.Mose 26,4-6.12.14-17. PP 516.1
Viele drängen etwas schwärmerisch auf gleichen Anteil für alle Menschen an den irdischen Segnungen Gottes. Aber das lag nicht in der Absicht des Schöpfers. Ungleichheit der Verhältnisse ist eins der Mittel, womit Gott Charakter bildet und erprobt. Doch möchte er, daß Wohlhabende sich nur als Verwalter seiner Güter betrachten, denen Mittel für das Wohl der Leidenden und Bedürftigen anvertraut sind. PP 516.2
Christus hat gesagt, daß wir allezeit Arme unter uns haben werden, und er weiß sich eins mit den leidenden Menschen. Unser Erlöser ist voll Mitgefühl mit den Ärmsten und Niedrigsten seiner Erdenkinder. Sie verkörpern seine Vertreter auf Erden. Er hat sie in unsere Mitte gestellt, damit die Liebe, die er für Leidende und Bedrückte empfindet, auch in uns geweckt wird. Alles Mitleid und alle Wohltaten, die wir ihnen erweisen, sieht Christus als ihm erwiesen an. Aber er betrachtet auch jede Härte oder geringschätzige Behandlung als ihm zugefügt. PP 516.3
Wie ganz anders wäre doch die gegenwärtige sittliche, geistliche und wirtschaftliche Weltlage, wenn man sich an die Gesetze Gottes, die zum Besten der Armen gedacht waren, gehalten hätte! Dann erlebte man nicht so viel Selbstsucht und Überheblichkeit, wie das heute der Fall ist, sondern jeder nähme entsprechende Rücksicht auf das Wohlergehen der anderen. Es gäbe nicht solch weit verbreitete Armut, wie man sie in vielen Ländern wahrnimmt. PP 517.1
Die von Gott gebotenen Grundsätze hätten die schrecklichen Übelstände verhindert, die in allen Jahrhunderten aus der Unterdrückung der Armen entstanden und umgekehrt den Argwohn und Haß der Armen gegen die Reichen weckten. Einerseits verhinderten diese Gesetze die Anhäufung großen Reichtums und zügelloses Wohlleben, andererseits könnten sie die daraus folgende Unwissenheit und Erniedrigung von Zehntausenden verhüten. Denn diese Riesenvermögen setzen schlecht bezahlte Arbeit voraus. Jene Grundsätze aber brächten eine friedliche Lösung der Probleme, die jetzt die Welt mit Umsturz und Blutvergießen bedrohen. PP 517.2