Loading...
Larger font
Smaller font
Copy
Print
Contents
Der große Kampf - Contents
  • Results
  • Related
  • Featured
No results found for: "".
  • Weighted Relevancy
  • Content Sequence
  • Relevancy
  • Earliest First
  • Latest First
    Larger font
    Smaller font
    Copy
    Print
    Contents

    Anm 007: Gefälschte Urkunden — (Seite 56)

    Die Schenkung Konstantins und die pseudoisidorischen Dekretalen sind die wichtigsten Schriftstücke, die heutzutage allgemein als Fälschungen anerkannt werden.GK 686.1

    “Die ‘Konstantinische Schenkung’ ist der seit dem späten Mittelalter übliche Name für eine Urkunde, die Kaiser Konstantin der Große an den Papst Sylvester I. sandte und die sich zuerst in einem Pariser Manuskript vermutlich zu Beginn des neunten Jahrhunderts fand (Codex lat. 2777). Vom elften Jahrhundert an benutzte man sie als einen nachdrücklichen Beweis zur Begünstigung päpstlicher Ansprüche. Sie wurde deshalb seit dem zwölften Jahrhundert Ursache heftiger Auseinandersetzungen.” (New Schaff-Herzog Encyclopedia of Religious Knowledge, Bd. III, Art. “Donation of Constantine” 484.485.)GK 686.2

    Die Konstantinische Schenkung (donatio Constantini) ist eine um 756 n.Chr. wahrscheinlich in Westfrankreich entstandene Fälschung einer Schenkung Kaiser Konstantins des Großen an Papst Sylvester I. aus Dankbarkeit für die Heilung vom Aussatz. Sie bestand aus einer großen Urkunde, worin der Kaiser den Vorrang Roms über alle Kirchen anerkannte, dem Papst kaiserliche Abzeichen verlieh und ihm außerdem den kaiserlichen Palast (Lateran) in Rom und die Herrschaft über die Stadt, Italien und alle westlichen Reichsprovinzen abtrat. Die vom Mittelalter für echt gehaltene Urkunde wurde in die pseudoisidorischen Dekretalen aufgenommen. Die Konstantinische Schenkung spielte eine bedeutende Rolle in den Auseinandersetzungen zwischen Papsttum und Kaisertum im Mittelalter. Der italienische Humanist Lorenzo Valla und Nikolaus von Cusa (Cues) haben diese Fälschung um 1440 nachgewiesen (De falso credita et ementita Constantini donatione declamatio).GK 686.3

    Die in der “Schenkung” entwickelte Geschichtsauffassung ist, vollständig behandelt, zu finden bei Henry E. Kardinal Manning, The Temporal Power of the Vicar of Jesus Christ, London, 1862. Die Beweise für die Schenkung waren scholastisch. Die Möglichkeit einer Fälschung wurde bis zum Aufkommen der historischen Kritik im 15. Jahrhundert überhaupt nicht erwähnt. Nikolaus von Cusa gehörte zu den ersten, die zu dem Schluß kamen, daß Konstantin niemals irgendeine derartige Schenkung gemacht habe. Lorenzo Valla in Italien führte 1450 den brillanten Nachweis ihrer Fälschung. (Siehe: Christopher B. Coleman, Treatise of Lorenzo Valla on the Donation of Constantine, New York, 1927.) Dennoch wurde der Glaube an die Authentizität der Schenkung und der falschen Dekretalen noch ein Jahrhundert lebendig erhalten. Zum Beispiel erkannte Luther anfangs die Dekretalen an; doch bald danach sagte er zu Dr. Eck: “Ich bestreite diese Dekretalen!”, und zu Spalatin äußerte er: “Er (der Papst) verfälscht und kreuzigt in den Dekretalen Christus, das heißt: die Wahrheit!”GK 686.4

    Es gilt als nachgewiesen, 1. daß die Schenkung eine Fälschung; 2. daß sie das Werk eines Mannes oder einer Zeitperiode ist; 3. daß der Fälscher ältere Dokumente verwendet hat; 4. daß die Fälschung aus den Jahren zwischen 752 und 778 stammt.GK 686.5

    Die Katholiken gaben die Verteidigung der Authentizität der Schenkung auf mit Baronius, Ecclesiastical Annals, 1592.GK 686.6

    Weitere Quellen: K. Zeumer, Festgabe für Rudolf von Gneist, Berlin, 1888; New Schaff-Herzog Encyclopedia of Religious Knowledge, Bd. III, 484; F. Gregorovius, Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter, Bd. I, 656f., Dresden, 1926; I. von Döllinger, Die Papstfabeln des Mittelalters 72ff., Stuttgart, 1890; S. Lähr, Die Konstantinische Schenkung in der abendländischen Literatur bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1926; H. Brunner/K. Zeumer, Die Konstantinische Schenkungsurkunde; Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Bd. III, 1929, Sp. 1227f.; Der Große Brockhaus, Bd. X, 412, 1931; Der Große Herder, Bd. V, 637f., 1954; I. von Döllinger, Der Papst und das Konzil 142, Leipzig, 1869.GK 686.7

    Zu den im Text erwähnten falschen Urkunden gehören auch die Pseudoisidorischen Dekretalen sowie andere Fälschungen. “Die Pseudoisidorischen Dekretalen sind eine umfangreiche Sammlung angeblich sehr alter Quellen des Kirchenrechts, enthalten hauptsächlich erdichtete oder verfälschte Dekretalen, Papstbriefe (von Klemens I. bis Gregor I.), die Konstantinische Schenkung, ältere Konzilsbeschlüsse, Sätze der Kirchenväter, der Bibel und des römischen Rechts in mosaikartiger Darstellung. Als Vorarbeiten für die Pseudoisidorischen Dekretalen dienten teilweise drei andere kirchenrechtliche Fälschungen: die sog. Capitula Angilramni, eine Sammlung echter und unechter Beschlüsse römischer Synoden, Bischöfe und Kaiser, ferner eine verfälschte Neubearbeitung der alten Collectio canonum Hispana und der sog. Benedictus Levita, eine Sammlung angeblich fränkischer Kapitularien. Die Pseudoisidorischen Dekretalen sind um die Mitte des 9. Jahrhunderts wahrscheinlich in der Kirchenprovinz Reims entstanden; der Herausgeber nennt sich Isidorus Mercator. Unmittelbarer Zweck der Sammlung war, die Kirche von der Staatsgewalt zu befreien, die Macht der Erzbischöfe zu brechen und den Primat des Papstes zu festigen. Die Bischöfe sollten der Gerichtsbarkeit der weltlichen Gewalten sowie der Metropoliten und Provinzialsynoden enthoben werden. Die wichtigsten Sätze der Pseudoisidorischen Dekretalen sind in die späteren Kirchenrechtssammlungen und in das Corpus Juris Canonici übergegangen und haben besonders seit der Reformbewegung des 11. Jahrhunderts die kirchliche Rechtsentwicklung beeinflußt.GK 687.1

    Das Mittelalter hat die Pseudoisidorischen Dekretalen für echt gehalten; aber bereits Nikolaus von Cusa (15. Jahrhundert) äußerte Bedenken. Als Fälschung wurde die Sammlung zum erstenmal in den Magdeburger Zenturien des Matthias Flacius 1559 aufgedeckt (erste protestantische Kirchengeschichte). Den umfassenden Nachweis der Unechtheit hat gegenüber dem Jesuiten Franz Torres der reformierte Theologe David Blondel 1628 erbracht.” (Der Große Brockhaus, Bd. XV, 198.)GK 687.2

    Isidor Mercator nahm als Grundlage seiner Fälschung eine Sammlung von gültigen Kanons, die Hispana Gallica Augustodunensis. Auf diese Weise schmälerte er die Gefahr der Aufdeckung, da Gesetzessammlungen gewöhnlich durch Hinzufügen neuer Gesetze zu den alten entstanden. Indem er seine Fälschung mit echtem Material verband, wurde sie als Fälschung weniger offenkundig. Die Unechtheit des pseudoisidorischen Machwerkes wird nun unstreitig zugegeben; denn sie ist durch innere Beweise, durch Untersuchung der Quellen und benutzten Methoden und durch die Tatsache, daß dieses Material vor 852 unbekannt war, eindeutig erwiesen. Historiker stimmen darin überein, daß das Jahr 850 oder 851 das wahrscheinlichste Datum für die Vollendung der Sammlung ist, da diese Urkunde zuerst in der Admonitio der Kapitulare von Quiercy um 857 erwähnt wird.GK 687.3

    Der Verfasser dieser Fälschung ist nicht bekannt. Vermutlich rührte sie von der streitbaren neuen Kirchenpartei her, die sich im 9. Jahrhundert in Reims gebildet hatte. Es ist erwiesen, daß Bischof Hinkmar von Reims diese Dekretalen bei der Absetzung Rothads von Soissons benutzte. Dieser wieder brachte sie 864 nach Rom und legte sie dem Papst Nikolaus I. vor.GK 687.4

    Unter denen, die ihre Authentizität anfochten, befanden sich Nikolaus von Cusa (1401-1464), Charles Du Moulin (1500-1566) und George Cassender (1513-1564). Der unwiderlegbare Beweis ihrer Fälschung wurde von dem Theologen David Blondel 1628 erbracht.GK 688.1

    Weitere Quellen: Migne, Patrologiae cursus completus, Bd. CXXX; P. Hinschius, Decretales Pseudo-Isidorianiae et capitula Angilramni, Leipzig, 1863; I. v. Döllinger, Das Papsttum 35ff., München, 1892, E. Seckel, Pseudoisidorische Dekretalen in Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche, Bd.XVI, 3. Aufl., 1905; E. Perels, Eine Denkschrift Hinkmars von Reims im Prozeß Rothads von Soissons, 1922; Maaßen, Pseudoisidorstudien, 1888; Kenneth Scott Latourette, A History of the Expansion of Christianity, Bd. III, 1938; H.H. Milman, History of Latin Christianity, Bd. III; New Schaff-Herzog Encyclopedia of Religious Knowledge, Bd. IX, 343-345, 1950; Fournier, Etudes sur les Fausses Decratales in Revue d’Histoire Ecclésiastique Bd. VII und Bd. VIII; Catholic Encyclopedia, Bd. V, False Decretals; Der Große Herder, Bd. VII, Sp. 685; Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Bd. IV, 1930, Sp. 1631.1632.GK 688.2

    Larger font
    Smaller font
    Copy
    Print
    Contents