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Der große Kampf - Contents
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    Anm 036: Die Unterdrückung und Vernichtung der Heiligen Schrift — (Seite 268)

    Das Konzil zu Toulouse, das zur Zeit des Kreuzzuges gegen die Albigenser tagte, entschied: “Wir untersagen auch, daß man den Laien gestatte, die Bücher des Alten und des Neuen Testaments zu besitzen ... Wir verbieten ihnen auf das nachdrücklichste, die oben erwähnten Bücher in der Volkssprache zu besitzen.” — “Die Wohnungen, die elendesten Hütten und selbst die verborgensten Zufluchtsstätten jener Menschen, bei denen man derartige Schriften findet, sollen vollständig vernichtet werden. Diese Leute sollen bis in die Wälder und Höhlen verfolgt werden, und wer ihnen Obdach gewährt, hat strenge Strafe zu erwarten.” (Concil. Tolosanum, Pope Gregory IX., Anno chr. 1229, Decree 2,14.)GK 708.1

    Das Konzil zu Tarragona (1234) bestimmte: “Niemand darf das Alte oder Neue Testament lesen oder verbreiten ... oder ... er würde der Ketzerei angeklagt werden.”GK 708.2

    Auf dem Konzil zu Konstanz 1415 wurde Wiklif nachträglich noch durch den Erzbischof von Canterbury, Arundel, verdammt als “jener giftige Bube einer verdammungswürdigen Ketzerei, der eine neue Übersetzung der Heiligen Schrift in seiner Muttersprache eingeführt hat”.GK 708.3

    Der Kampf der katholischen Kirche gegen die Bibel zieht sich durch alle Jahrhunderte hindurch und entfaltete sich besonders zur Zeit der Gründung der Bibelgesellschaften. Am 8. Dezember 1866 veröffentlichte Papst Pius IX. in dem der Enzyklika Quanta cura beigefügten Syllabus errorum ein Verzeichnis von 80 “Irrtümern”. Hier sind unter Hinweis auf frühere päpstliche Verlautbarungen die Bibelgesellschaften zusammen mit Sozialismus, Kommunismus, heimlichen Vereinigungen und Vereinigungen liberaler Geistlicher als “Pest” verdammt, nachdem bereits 1864 Pius IX. in der Enzyklika Qui pluribus von den “überaus verschmitzten Bibelgesellschaften, die den alten Kunstgriff der Häretiker erneuert und die Bücher der göttlichen Schriften, entgegen den allerheiligsten Vorschriften der Kirche, in alle Landessprachen übersetzen und mit oft verdrehten Erklärungen versehen”, gesprochen hat.GK 708.4

    Erst in neuerer Zeit ist in dieser Hinsicht eine gewisse Wendung wahrnehmbar, wenn auch das Verbot, protestantische oder vom Heiligen Stuhl nicht genehmigte Übersetzungen zu lesen, noch fortbesteht und seine Übertretung unter Kirchenstrafe steht. Immerhin ist es gelungen, die hindernden Einflüsse so weit zurückzudrängen, daß sich eine sogenannte Katholische Bibelbewegung entfalten konnte, zu der sich auch Papst Pius XII. in seiner Enzyklika De divino afflante spiritu (1943) bekannt hat.GK 708.5

    Über die gegenwärtigen Bestrebungen der Bibelbewegung in der katholischen Kirche siehe auch die letzten Abschnitte der Anmerkung zu Seite 51: “Bibelverbot”.GK 708.6

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