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Der große Kampf - Contents
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    Anm 035: Verbot des Bibellesens in Frankreich — (Seite 266)

    “Das Papsttum hat, um seine Herrschaft über die Christenheit auszubreiten, den Gottesdienst in lateinischer Sprache auch den dieser Sprache nicht kundigen Völkern aufzudringen gesucht ... Papst Johann VIII. verbot in einem Brief an Methodius im Jahre 879 den Gebrauch der slawischen Sprache bei der Messe. Und dem Herzoge Wratislaw von Böhmen antwortete Gregor VII. auf sein Gesuch um allgemeine Freiheit des slawonischen Gottesdienstes im Jahre 1080, daß er dieser Bitte nicht stattgeben könne; denn es habe dem allmächtigen Gott gefallen, daß in etlichen Orten die göttliche Schrift unbekannt bleibe, damit sie nicht etwa, wenn allen verständlich, in Verachtung gerate oder, von gewöhnlichen Leuten falsch verstanden, zu Irrtum verleite. Als aber im 12. Jahrhundert die Waldenser die Heilige Schrift in ihrer Muttersprache erhielten und sie mit neuem Eifer lasen und in Volkskreisen verbreiteten, erklärte Innozenz III. in einem Schreiben an den Bischof von Metz vom Jahre 1199, daß, obgleich das Verlangen, die göttlichen Schriften zu lesen und zum Studium derselben zu ermuntern, nicht zu tadeln, vielmehr zu empfehlen sei, doch das Lesen derselben in Konventikeln [heimlichen Zusammenkünften] nicht geduldet werden könne ... Im Jahre 1229 erließ dann das Konzil zu Toulouse das Gebot, daß den Laien Bücher des Alten oder Neuen Testaments zu besitzen nicht gestattet sei; außer wenn einer den Psalter oder das Brevier oder die Horen der heiligen Maria zur Andachtsübung haben wolle, aber auch diese nicht in der Volkssprache übersetzt ... Der Besitz von Büchern Alten und Neuen Testaments in romanischer Sprache wurde den Laien auch von dem Konzil zu Tarragona 1234 untersagt. Wer solche habe, solle sie binnen acht Tagen nach Veröffentlichung dieser Verordnung dem Bischofe des Orts ausliefern, damit sie verbrannt würden; wer das nicht tue, er sei Kleriker oder Laie, solle als der Ketzerei verdächtig erachtet werden ... 1486 erklärte der Erzbischof von Mainz, daß die deutsche Sprache nicht geeignet sei für den Ausdruck der tiefen Religionswahrheiten ...GK 707.3

    Erneuert und verschärft wurde das Verbot des Bibellesens gegenüber dem Jansenismus [Reformationsrichtung in Frankreich], besonders nach dem Erscheinen der französischen Übersetzung des Neuen Testaments von Pater Quesnel (Paris 1693) mit Erklärungen, in welchen gelehrt wird, daß die Bibel für alle Christen gegeben worden sei, ja, daß sie ihnen nützlich, ja notwendig sei ... Diesen Lehrsätzen trat Clemens XI. in der berüchtigten Bulle Unigenitus 1713 mit 101 Propositiones entgegen, in welchen nicht bloß Sätze aus Quesnels Neuem Testament, sondern auch solche, die beinahe buchstäblich in der Heiligen Schrift sich finden, ... kurz als Ausbund alles Schlechten verdammt wurden ... Nach heftigen Kämpfen gelang es den Jesuiten, bei dem Parlamente ihre Eintragung in die Reichsgesetze durchzusetzen.”(Meusel, Kirchliches Handlexikon, Bd.I, S.417f.)GK 707.4

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