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Aus der Schatzkammer der Zeugnisse — Band 1 - Contents
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    Kapitel 51: Gebetsversammlungen*Testimonies for the Church II, 577-582 (1871).

    Kürzlich erhielt ich einen Brief eines von mir sehr geachteten Bruders, in dem er anfragt, in welcher Form Versammlungen abgehalten werden können. Er erkundigte sich, ob viele Gebete hintereinander dargebracht werden sollen, um nach einer kurzen Pause erneut einige Gebete folgen zu lassen.Sch1 249.3

    Aus der Erkenntnis, die mir darüber zuteil wurde, sage ich, daß Gott, wenn wir uns zu seiner Anbetung versammeln, von uns nicht verlangt, dieses Beisammensein langweilig und ermüdend zu gestalten, indem wir längere Zeit unsere Knie beugen und mehreren Gebeten lauschen. Wer einen anfälligen Gesundheitszustand besitzt, kann diese Zumutung nicht ohne größte Ermüdung und Erschöpfung ertragen. Durch so langes Niederknien ermüdet der Körper und, was noch schlimmer ist, dem Geist werden diese anhaltenden Gebete so lästig, daß von einer geistlichen Erquickung keine Rede sein kann. Solch eine Versammlung wirkt auf sie bedrückender als irgend etwas anderes. Sie fühlen sich geistig und körperlich erschöpft und empfangen keine geistliche Stärkung.Sch1 249.4

    Gebetsversammlungen und Konferenzen sollten so durchgeführt werden, daß sie nicht ermüden. Erste Voraussetzung ist, daß alle pünktlich anwesend sind. Auf die Zuspätkommenden, die vielleicht fünfzehn bis dreißig Minuten nach der angesetzten Zeit erscheinen, darf nicht gewartet werden. Selbst wenn nur zwei Personen anwesend sind, sie können sich auf die Verheißung Gottes berufen. Wenn möglich haben die Versammlungen zur festgesetzten Zeit zu beginnen, ganz gleich, ob viele oder wenige anwesend sind. Ohne besondere Umstände und ohne Förmlichkeit nehme jeder unverzüglich seinen Platz ein. Bei allgemeinen Versammlungen sollte nicht länger als zehn Minuten gebetet werden. Nachdem die Versammlung durch Singen und Lehren etwas aufgelockert wurde, laßt dann solche beten, die sich dazu gedrungen fühlen.Sch1 250.1

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